Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG
Motorrad Training OWL
Weihestr. 78
32584 Löhne
USt-ID: WIRD NACHGEREICHT
Vertreten durch:
Jose Luis Martinez
Kontakt
Telefon: 0172 5221287
E-Mail: motorrad.training@web.de
1. Leistungen, Anmeldung:
Der Umfang der Leistungen der Motorradtraining und Events von Motorrad Training OWL ist auf diesen Internetseiten beschrieben. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer, für die Vertragsverpflichtung steht der Teilnehmer ein. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung (Rechnung) zustande.
2. Zahlung:
Ohne Zahlung des gesamten Preises besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der gebuchten Leistungen durch. Motorrad Training OWL Nach Abschluss des Vertrages erhält der Teilnehmer eine Bestätigung Mit Erhalt der Rechnung wird die in der Rechnung ausgewiesene betrag fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Informationen zur Training/Event erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Training/Event Beschreibungen.
3. Mindestteilnehmerzahl:
Motorrad Training OWL behält sich vor, ein Event oder einen Training bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so wird dem Teilnehmer die entsprechende Erklärung, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und das Training/Event nicht durchgeführt wird, spätestens 14 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Termin mitgeteilt. Bei Absage eines Training/Event durch Motorrad Training OWL werden bereits geleistete Zahlungen umgehend an den Teilnehmer zurückerstattet.
4. Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen:
Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Training/Event Beschreibung, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf des gebuchten Trainings/Event nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen:
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Training/Event Beginn von den Training/Event zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Training/Event beginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an den Training/Event teilnimmt. Motorrad Training OWL kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Training/Event-Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte gegenüber Motorrad Training OWL als Gesamtschuldner für den Training/Event preis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Motorrad Training OWL. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er den Training/Event nicht an, kann der Veranstalter vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittspauschale (Stornogebühren) die Motorrad Training owl im Falle des Rücktritts von den Training/Event vom Teilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt: – 55 bis 45 Tage vor Beginn 25 % des Training/Event Preises – 44 bis 30 Tage vor Beginn 50 % des Training/Event Preises – 29 bis 15 Tage vor Beginn 75 % des Training/Event Preises – 14 bis 8 Tage vor Beginn 90 % des Training/Event Preises – ab 7 Tage vor Beginn 100 % des Training/Event Preises Vorgenannte Beträge sind pauschale Entschädigungen. Nimmt ein Teilnehmer Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Es wird der Abschluss einer Rücktrittsversicherung empfohlen.
6. Verspätung, außergewöhnliche Umstände:
Wird das Training/Event infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Motorrad Training OWL als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Motorrad Training OWL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Training/Event noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht – Abhilfe verlangen:
Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Motorrad Training OWL nicht zu vertreten hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei den zuständigen Trainer/Instruktor anzuzeigen. Ist ein Trainer/Instruktor nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Motorrad Training OWL direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651e BGB) ist Motorrad Training OWL eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Motorrad Training OWL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde gemäß §651g I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Training/Event bei Motorrad Training OWL schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gemäß §651g II BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour/Event nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Motorrad Training OWL die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8. Teilnehmer-Zusicherung:
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit seinem Fahrzeug an den Training/Event teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung, auch wenn der Teilnehmer dem Trainer/Instruktor folgt. Es besteht seitens Motorrad Training OWL keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, sich an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung teilzunehmen. Weiter sichert der Teilnehmer Motorrad Training OWL zu, das er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an den Training/Event teilzunehmen.
9. Beachtung von Anweisungen:
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung des Training/Event durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Motorrad Training OWL das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an den Training/Event auszuschließen. 11. Training/Event Leiter: Die Trainier/Instruktoren sind nicht berechtigt für Motorrad Training OWL rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
10. Haftung:
Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Teilnehmer stellt Motorrad Training OWL und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Motorrad Training OWL bleibt davon unberührt. Soweit Motorrad Training OWL die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht Motorrad Training OWL lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Motorrad Training OWL übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke/Übungsgelände zurückzuführen sind. Motorrad Training OWL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden und die in der Training/Eventausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Motorrad Training OWL übernimmt zu keiner Zeit die Haftung an Personen- Sach- und Folgeschäden. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Motorrad Training OWL erfolgt auf eigenes Risiko der Teilnehmer.
10.a
Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen ich abgebildet bin, auf der Foto-CD der Tour den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden und ggfs. Motorrad Training OWL zur Werbung für Motorrad Training OWL verwendet. Einen Anspruch auf Honorar erhebe ich nicht.
11.Rücktrittskosten-Versicherung/ Motorrad-Schutzbrief:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung sowie eines Schutzbriefes. Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Motorrad Training OWL gelesen und verstanden habe und deren Inhalt akzeptiere. Ich mache dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen nur
12. Gerichtsstand:
Bad Oeynhausen